Meldepflichtige Ereignisse
Gemäß § 7c (2) Nr. 4 des Atomgesetzes ist die KTE verpflichtet, die Öffentlichkeit über den bestimmungsgemäßen Betrieb, über meldepflichtige Ereignisse und über (nukleare) Unfälle in den kerntechnischen Anlagen zu informieren.
Die KTE kommt dieser Verpflichtung nach und veröffentlicht an dieser Stelle alle Meldepflichtigen Ereignisse, die sich in Anlagen der KTE in den zurückliegenden zwölf Monaten ereignet haben.