Die Corporate Governance stellt bei der KTE und ihren Rechtsvorgängern eine verantwortungsbewusste Leitung und Kontrolle sicher. Sie bildet die zentrale Grundlage für eine gewissenhafte und wertorientierte Unternehmensführung, die effiziente Zusammenarbeit von Geschäftsführung und Aufsichtsrat, Transparenz in der Berichterstattung sowie ein angemessenes Risikomanagement.
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Die Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH hat eine interne Meldestelle für die vertrauliche Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen auf Rechtsverstöße entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.
So gehen wir vor: Nach Eingang eines Hinweises nimmt die interne Meldestelle eine erste Rechtsprüfung vor. Das Verfahren wird gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetztes durchgeführt. Jede Form der Benachteiligung von Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis auf einen Rechtsverstoß geben, ist dabei – unabhängig vom Ausgang der anschließenden Prüfung – unzulässig und wird als eigener Verstoß verfolgt werden. Meldungen werden auf Wunsch auch nach dem Eingang der Meldung, also während des gesamten Prüfprozesses, anonym behandelt.
Für weitere Informationen beachten Mitarbeitende bitte die entsprechenden Informationen im Intranet der KTE.
Hinweispersonen können sich wenden an: Hinweisgebendenstelle Intern