Meldepflichtige Ereignisse
Gemäß § 7c (2) Nr. 4 des Atomgesetzes ist die KTE verpflichtet, die Öffentlichkeit über den bestimmungsgemäßen Betrieb, über meldepflichtige Ereignisse und über (nukleare) Unfälle in den kerntechnischen Anlagen zu informieren.
Die KTE kommt dieser Verpflichtung nach und veröffentlicht an dieser Stelle alle Meldepflichtigen Ereignisse, die sich in Anlagen der KTE in den zurückliegenden zwölf Monaten ereignet haben.
21. April 2023 - Störung der Fortluftmessstelle des MAW-Zwischenlagers Meldung
21. April 2023 - Störung an einem Ganzkörpermonitor Meldung
04. April 2023 - Wassereintritt in ein Gebäude Meldung
04. April 2023 - Defekt an einem Kran Meldung
04. April 2023 - Defekt an Signalisierung Durchflussgrenzwertgeber Fortluftüberwachung Meldung
04. April 2023 - Störung an einer Raumluftüberwachung Meldung
04. April 2023 - Ausfall einer Lüftungsanlage Meldung
22. März 2023 - Absturz eines Abfallfasses im Lager Meldung
21. März 2023 - Ausfall einer Brandmeldeanlage während Prüfung Meldung
20. März 2023 - WKP-Mangel an einer Jalousieklappe Meldung
16. März 2023 - Sammelstörung der Fortluftüberwachung Meldung
15. März 2023 - Ansprechen eines Grenzwertes an einem Raumluftmonitor Meldung
14. März 2023 - Störung im Abwassersystem des LAW-Labors Meldung
13. März 2023 - Ansprechen eines Grenzwertes der Raumlufttemperatur Meldung
Weiterführende Informationen z. B. zur Einordnung der Meldepflichtigen Ereignisse sowie die Jahresberichte mit den Meldungen aus allen kerntechnischen Anlagen der Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf den Seiten des Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: