Betriebsteil Entsorgung

Entsorgungsbetriebe

In den Entsorgungsbetrieben der KTE – dem Kernstück des Unternehmens  werden alle eingehenden Stoffe so behandelt, dass nicht belastete Bestandteile vom radioaktiven Abfall getrennt werden und ein möglichst geringes Volumen an radioaktivem Abfall übrigbleibt. Dies geschieht durch

  • Dekontamination, Zerlegung und Kompaktierung fester nicht brennbarer Stoffe,
  • Verbrennung fester und flüssiger brennbarer Stoffe sowie
  • Eindampfung und Verfestigung flüssiger nicht brennbarer Stoffe.

Der radioaktive Abfall wird endlagergerecht behandelt und verpackt. Die Einlagerungsbedingungen für das Bundesendlager Schacht Konrad müssen dabei eingehalten werden. Bis zur Abgabe an das Bundesendlager verbleiben die verpackten Abfälle in speziell für diesen Zweck gebauten Lagergebäuden der KTE.

Eingehende, zu behandelnde Stoffe kommen vor allem von den kerntechnischen Anlagen am Standort. Die Abfälle der Landessammelstelle Baden-Württemberg, die in diesem zentralen Betriebsteil der KTE ebenfalls behandelt und gelagert werden, betragen nur einen sehr geringen Anteil der Gesamtmenge. Im Rahmen freier Kapazitäten werden auch Abfallbehandlungsleistungen für externe Dritte angeboten, die allerdings den radioaktiven Abfall zurücknehmen und bei sich lagern müssen.

Analytik

In den Entsorgungsbetrieben der KTE stehen sehr gut ausgebildetes Fachpersonal, diverse Messeinrichtungen und ein modern ausgestattetes radiochemisches Labor zur Verfügung, um radiologische und stoffliche Daten der Abfälle in den unterschiedlichen Behandlungsstadien analysieren zu können. Das Radiochemische Labor und das Labor für Eingangs- und Produktanalytik der KTE sind durch die DAkkS akkreditiert. So wird gewährleistet, dass alle gesetzlichen und technischen Vorgaben eingehalten werden und die hergestellten radioaktiven Abfallgebinde den Bedingungen der Endlager entsprechen. Für die Eingangs- und Produktkontrolle stehen ein Neutronenmessplatz und diverse Messanlagen zur Verfügung. Gammaspektrometrische Messungen über einen großen Dosisleistungsbereich sowie die Ermittlung des Spaltstoffinventars sind möglich.

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen unterliegt gemäß Strahlenschutzverordnung der Buchhaltungspflicht. In einer zentralen Datenbank werden alle relevanten Daten und Verarbeitungsschritte erfasst und dokumentiert.

Bei Fragen oder Anmerkungen zur Analyseleistung können Sie sich gern an uns wenden.

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